
FAQ // Frequently Asked Questions
Sämtliche, aller bisher veröffentlichten, häufig gestellten Fragen als Zusammenfassung in einer PDF-Datei
Therapieablauf
Der Wirkstoff (Nikotin) ist an dem Pflaster in eine Gelmatrix eingebettet. Diese sorgt für eine kontinuierliche Freisetzung von Nikotin über die gesamte Klebezeit. Durch ein Zerschneiden des Pflasters wird auch die Matrix beschädigt, sodass die gleichmäßige Wirkstofffreisetzung nicht mehr sicher gewährleistet ist. Um eine Beschädigung der Gelmatrix zu verhindern, wird das partielle Abkleben der Pflaster zur Dosisreduktion empfohlen. Am besten wird dazu die Abdeckfolie des Pflasters auf die benötigte Größe zugeschnitten, sodass nur der gewünschte Teil der Matrix frei bleibt und das derart präparierte Nikotinpflaster mit medizinischem Heftpflaster auf der Haut befestigt. Vom zuvor abgeklebten Teil kann folgend die Folie entfernt und das Pflaster für den nächsten Tag (an einer anderen Klebestelle) weiter verwendet werden – ebenfalls fixiert mit medizinischem Heftpflaster.
Gerade in der ersten Runde sollte mit reduzierter Dosis begonnen werden, da nahezu sämtliche Betroffene nikotinnaiv sind und so Nebenwirkungen begrenzt werden. Die Dosissteigerung ist in allen weiteren Runden erfahrungsgemäß nicht erforderlich. Durch die schrittweise Dosisreduktion am Ende jeder Runde lässt sich das Risiko von Crashs minimieren, denn der Körper muss sukzessive die Steuerung der durch Long COVID // ME/CFS PVS ohnehin überlasteten cholinergen Neurotransmission wieder übernehmen.
Nikotin hat eine sehr kurze biologische Halbwertszeit (ca. eine Stunde). Die spezifische Immunantwort benötigt jedoch zur Erkennung und Beseitigung der freigesetzten Virusbestandteile eher mehrere Tage. Eine Unterbrechung oder Beendigung der Nikotinpflaster-Anwendung vor Abschluss der Immunantwort führt dazu, dass sich die frei gewordenen Viruspartikel/Spike-Proteine wieder an die nAChRs binden, statt vom Immunsystem eliminiert zu werden. Da auch Immunzellen sehr viele nAChRs für ihre Funktion benötigen, kann deren Blockade die Immunantwort stark verzögern, weswegen der zeitliche Verlauf nicht vorhersagbar ist. So könnte aus der Kombination der verzögerten Immunantwort und der stundenweise unterbrochenen Anwendung ein Ping-Pong-Effekt zwischen gebundenen und freien Viruspartikeln entstehen, der deren effektive Beseitigung verhindert. Wegen der erwähnten Halbwertszeit von Nikotin ist ein kurzes Entfernen des Pflasters (z. B. beim Duschen) allerdings unproblematisch.
Jede der etwa 10 Billionen Zellen im menschlichen Körper verfügt über Azetylcholin-Rezeptoren und kann daher von einer viralen Blockade betroffen sein – wie es in der Hypothese beschrieben ist. Je nach individuellem Blockademuster kann die Anwendungsdauer unterschiedliche Zeiträume in Anspruch nehmen, da die Erreichbarkeit der Zellen durch das Blut (somit auch die Verfügbarkeit des Nikotins an den Zellen) nicht identisch ist. Generell sollte das Kleben der Nikotinpflaster bis zu einer deutlichen Symptomverbesserung erfolgen. Pausen von 3 bis 5 Tagen sind möglicherweise sinnvoll, weil die Rezeptoren unter Dauerstimulation an Sensibilität verlieren können. Zur Klebedauer lässt sich im Moment nur sagen, dass sie sehr individuell ist – sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch der Dauer der Runden. Hier empfiehlt sich eine Orientierung an der Verträglichkeit und am Therapiefortschritt. Optimalerweise findet die Anwendung der Nikotinpflastertherapie unter ärztlicher Begleitung statt – es handelt sich immerhin noch um eine nicht evidenzbasierte Hypothese, wenn auch mit beachtlichen Ergebnissen.
ACE2-Rezeptoren nehmen eine zentrale Rolle bei der Akutinfektion ein, weil sie den Virus-eintritt in die Zelle ermöglichen, was die Voraussetzung für die Virusreplikation darstellt. Nikotin wirkt an diesen Rezeptoren nicht, kann aber über die Stimulation bestimmter Azetylcholinrezeptoren (α7nAChRs) die Vermehrung des Virus in der Zelle durch Unterbrechung des Replikationsweges hemmen.
Azetylcholinrezeptoren befinden sich hinsichtlich dreier Funktionszustände in einem dynamischen Gleichgewicht. Die drei Zustände lassen sich beschreiben mit: nicht stimuliert/sensibel – stimuliert/sensibel – nicht stimuliert/desensibilisiert. Eine chronische Stimulation der Rezeptoren (z. B. durch Nikotin) führt zu einer Verschiebung dieses Gleichgewichts zur desensibilierten Rezeptorkonfiguration. Das heißt: Mit der Zeit nimmt die Effektivität der Nikotingabe ab. Eine Pause von 3 – 5 Tagen wird als ausreichend betrachtet, dieses Gleichgewicht wieder herzustellen und damit wieder eine normale Erregbarkeit der Rezeptoren zu gewährleisten. Ein weiterer Sinn der Pause besteht in der Prüfung des cholinergen Systems auf Erholung – also ob bereits eine physiologische (nicht durch Nikotin unterstützte) Funktion der cholinergen Neurotransmission gegeben ist.
Neben- und Wechselwirkungen
Der Begriff ist der sogenannten Jarisch-Herxheimer-Reaktion entlehnt und hat sich im Verlauf der Anwendung von Nikotinpflastern gegen Long COVID // ME/CFS // PVS etabliert. Formal ist die Bezeichnung allerdings nicht ganz richtig, da die Herxheimer-Reaktion eine entzündliche Reaktion des Organismus zu Beginn einer erfolgreichen Antibiotika-Therapie ist, die durch den Zerfall der behandelten Bakterien hervorgerufen wird. Bei der Bekämpfung von Long COVID // ME/CFS werden die Viruspartikel durch Verdrängung aus der Azetylcholin-Rezeptorbindung in die Blutbahn eingeschwemmt und bewirken zunächst eine Verschlechterung der Symptome, die sich wie eine milde Infektion anfühlen kann. Der Hypothese folgend kann eine unterschiedliche Anzahl nikotinischer Acetylcholin-Rezeptoren (nAChR) viral blockiert sein. Demnach kann eine Herx-Reaktion sowohl in Bezug auf die Stärke als auch hinsichtlich der Dauer unterschiedlich ausfallen. Zudem kann es unter Umständen zu einer Überlagerung der Symptome einer Herx-Reaktion mit Nebenwirkungen von Nikotin kommen, was im Einzelfall schwer voneinander zu trennen ist.
Falls es Stoffe gibt, die Viren binden und deren Ausscheidung beschleunigen können, ist deren Einnahme parallel zur Nikotinanwendung nicht schädlich, aber auch nicht besonders sinnvoll. Gegebenenfalls ließe sich mit der Einnahme derartiger Ergänzungsmittel die Stärke der „Herx-Reaktion“ (siehe FAQ No. 04) reduzieren. Andererseits hat die Reduktion der Viruslast aber möglicherweise auch eine verzögerte Immunantwort zur Folge, was die Vernichtung der Viruspartikel beeinträchtigen könnte.
Allergische oder allergieähnliche, intolerable Hautreaktionen sind ein seltenes und leider nicht leicht zu lösendes Problem. Meist werden sie durch den Klebstoff oder die Nikotinträgersubstanz hervorgerufen. Derzeit wird als Empfehlung ausgesprochen, dass man lokal unmittelbar vor Aufbringen des Pflasters an der geplanten Stelle einen Histaminblocker (z. B. Fenistil-Gel) aufbringt und vollständig einziehen lässt. Darüber hinaus sollte man noch vor Ablauf der 24 Stunden Klebezeit (möglicherweise mehrmals) unter erneuter vorheriger Anwendung des Histaminblockers die Klebestelle wechseln. Ob das am Ende immer zum vollständigen Vermeiden der Hautreaktionen führen kann, ist derzeit nicht bekannt. Zudem verarbeiten die Hersteller von Nikotinpflastern unterschiedliche Substanzen – womit auch ein Wechsel des Präparates sinnvoll sein kann.
Nikotinpflaster sind selbst relativ nebenwirkungsarm. Das enthaltene Nikotin kann jedoch vereinzelt Übelkeit hervorrufen, zu gesteigerter Darmaktivität, seltener zu Erbrechen und zu Schlafstörungen (lebhafte Träume) führen. Gelegentlich wird auch von Brustenge, Kopfschmerzen und Schwindel berichtet. Diese Neben-wirkungen treten nicht regelmäßig auf und klingen in aller Regel nach wenigen Tagen ab. Die Klebestelle sollte täglich gewechselt werden, da es in seltenen Fällen zu allergischen Hautreizungen mit einem Ausschlag an der Pflasterstelle kommen kann – dieser lässt sich jedoch recht zügig mit Entfernen des Pflasters wieder abmildern. Bislang sind keine relevanten Wechselwirkungen von reinem Nikotin mit anderen Medikamenten nachgewiesen. Nur die Substanzen Tranylcypromin und Methoxsalen können den Abbau von Nikotin in der Leber verzögern. Von einer gleichzeitigen Einnahme von Mestinon (Pyridostigmin) und anderen Cholinesterasehemmern bei der Bekämpfung von Long COVID, ME/CFS oder PVS mit Nikotinpflastern ist allerdings dringend abzuraten, weil dies in Einzelfällen eine cholinerge Krise hervorrufen kann.
Wegen des Mastzellaktivierungssyndroms (MCAS) müssen viele Long-COVID-Patienten Antihistaminika einnehmen. Da diese anticholinerg wirken, stellt sich die Frage, ob Antihistaminika die Wirkung der Nikotinpflaster-Therapie beeinträchtigen. Antihistaminika unterbinden durch eine Blockade von H1-Rezeptoren an Mastzellen die Freisetzung von Histamin. Da diese H1-Rezeptoren zur selben Rezeptor-Familie (G-Protein-gekoppelte Rezeptoren – GPCRs) gehören wie muskarinerge – nicht nikotinerge – Azetylcholin-Rezeptoren (mAChRs), kann eine unspezifische GPCR-Blockade durch Antihistaminika auch zu einer mAChR-Blockade führen. Das bedeutet, dass die Azetylcholinwirkung an muskarinergen Rezeptoren beeinträchtigt ist (anticholinerge Wirkung), was sich z. B. mit Mundtrockenheit und Schläfrigkeit äußert. Hinsichtlich der Azetylcholinwirkung an nikotinergen Rezeptoren besteht dahingehend keine Beeinträchtigung durch Antihistaminika. Darüber hinaus sind H1-Antihistaminika der Neuen Generation (CONGA) hochselektiv für H1-Rezeptoren und damit nicht anticholinerg wirksam.
Der Stoff Nikotin
Die Hypothese legt für die Wirksamkeit von Nikotin einen konstant niedrigen Nikotinspiegel im Blut zugrunde. Dieser ist erforderlich, weil sich nach Abklingen der Nikotinwirkung bei nichtkontinuierlicher Gabe die von den Rezeptoren durch Nikotin ursprünglich gelösten Spikes/Viruspartikel sofort wieder an die Rezeptoren anheften. Rauchen und Schnupfen lassen den Nikotinspiegel im Blut hochschnellen und zügig wieder abfallen (siehe FAQ No. 02). In dieser kurzen Zeit ist das Immunsystem nicht in der Lage, die Spikes/Viruspartikel zu erkennen und zu eliminieren. Die bereits erwähnten zusätzlich inhalierten 7.000 bekannten Toxine im Tabakrauch hemmen darüber hinaus in den meisten Fällen die gewünschte Nikotinwirkung. Nicht zuletzt macht Rauchen im Gegensatz zum Pflasterkleben nikotinabhängig. Einzelne Erfolgsberichte mit Nikotinkaugummis bilden eine Ausnahme, da auch hier nur ein stark schwankender Nikotinspiegel erreicht werden kann.
Der Theorie folgend ist das Aufkleben von Pflastern bei akuten Infektionen problemlos möglich und kann diese sogar lindern. Dabei kann die Anwendung die Infektion zwar nicht verhindern, beugt aber der Verschlechterung eines Long-COVID-Syndroms oder auch dessen Entstehung vor. Für das Eindringen des Virus (SARS-CoV-2) in die Zellen während der akuten Infektion sind die ACE2-Rezeptoren ausschlaggebend, auf die Nikotin keine unmittelbare Wirkung ausübt. SARS-CoV-2 kann aber zusätzlich auch nikotinerge Azetylcholin-Rezeptoren (nAChRs) blockieren. Hier kann Nikotin wegen seiner außerordentlich hohen Bindungskraft an diese Rezeptoren bereits blockierte nAChRs von Spike-Proteinen befreien und nicht blockierte nAChRs schützen. Das ist wichtig, weil die normale Funktion jeder Zelle des menschlichen Körpers in hohem Maße von einer unbeeinträchtigten nAChR-Funktion abhängt. Weil die Schwere der Akutinfektion von unbeeinträchtigten nAChRs (Hemmung überschießender Entzündungsreaktionen) abhängt, wird von einer Milderung der Akutinfektion durch Nikotinpflaster ausgegangen.
Tabakrauch enthält nachweislich mehr als 7.000 Giftstoffe, von denen mindestens 250 als gesundheitsschädlich eingestuft sind. Nikotinpflaster hingegen geben ausschließlich das Alkaloid Nikotin frei. Beim Inhalieren von Tabakrauch entsteht ein sehr hoher Nikotinblutspiegel (der auch rasch wieder abfällt), was zur Dopaminfreisetzung im Mittelhirn führt und die allseits bekannte Abhängigkeit auslöst. Nikotinpflaster hingegen erzeugen einen niedrigen, konstanten Nikotinspiegel, der kein Dopamin freisetzt und somit keine Sucht generiert (äußerst stabile Datenlage). Nahezu alle bekannten negativen Folgen des Rauchens lassen sich auf die Inhalation der durch die Verbrennung in ihrer Wirkung zusätzlich verstärkten 7.000 Giftstoffe zurückführen. Für die in der Hypothese erwähnte Befreiung der nikotinischen Azetylcholin-Rezeptoren von der viralen Blockade ist ein konstant niedriger Nikotinspiegel erforderlich.