
FAQ // Frequently Asked Questions
Sämtliche, aller bisher veröffentlichten, häufig gestellten Fragen als Zusammenfassung in einer PDF-Datei
Neben- und Wechselwirkungen
Falls es Stoffe gibt, die Viren binden und deren Ausscheidung beschleunigen können, ist deren Einnahme parallel zur Nikotinanwendung nicht schädlich, aber auch nicht besonders sinnvoll. Gegebenenfalls ließe sich mit der Einnahme derartiger Ergänzungsmittel die Stärke der „Herx-Reaktion“ (siehe FAQ No. 04) reduzieren. Andererseits hat die Reduktion der Viruslast aber möglicherweise auch eine verzögerte Immunantwort zur Folge, was die Vernichtung der Viruspartikel beeinträchtigen könnte.
Allergische oder allergieähnliche, intolerable Hautreaktionen sind ein seltenes und leider nicht leicht zu lösendes Problem. Meist werden sie durch den Klebstoff oder die Nikotinträgersubstanz hervorgerufen. Derzeit wird als Empfehlung ausgesprochen, dass man lokal unmittelbar vor Aufbringen des Pflasters an der geplanten Stelle einen Histaminblocker (z. B. Fenistil-Gel) aufbringt und vollständig einziehen lässt. Darüber hinaus sollte man noch vor Ablauf der 24 Stunden Klebezeit (möglicherweise mehrmals) unter erneuter vorheriger Anwendung des Histaminblockers die Klebestelle wechseln. Ob das am Ende immer zum vollständigen Vermeiden der Hautreaktionen führen kann, ist derzeit nicht bekannt. Zudem verarbeiten die Hersteller von Nikotinpflastern unterschiedliche Substanzen – womit auch ein Wechsel des Präparates sinnvoll sein kann.
Nikotinpflaster sind selbst relativ nebenwirkungsarm. Das enthaltene Nikotin kann jedoch vereinzelt Übelkeit hervorrufen, zu gesteigerter Darmaktivität, seltener zu Erbrechen und zu Schlafstörungen (lebhafte Träume) führen. Gelegentlich wird auch von Brustenge, Kopfschmerzen und Schwindel berichtet. Diese Neben-wirkungen treten nicht regelmäßig auf und klingen in aller Regel nach wenigen Tagen ab. Die Klebestelle sollte täglich gewechselt werden, da es in seltenen Fällen zu allergischen Hautreizungen mit einem Ausschlag an der Pflasterstelle kommen kann – dieser lässt sich jedoch recht zügig mit Entfernen des Pflasters wieder abmildern. Bislang sind keine relevanten Wechselwirkungen von reinem Nikotin mit anderen Medikamenten nachgewiesen. Nur die Substanzen Tranylcypromin und Methoxsalen können den Abbau von Nikotin in der Leber verzögern. Von einer gleichzeitigen Einnahme von Mestinon (Pyridostigmin) und anderen Cholinesterasehemmern bei der Bekämpfung von Long COVID, ME/CFS oder PVS mit Nikotinpflastern ist allerdings dringend abzuraten, weil dies in Einzelfällen eine cholinerge Krise hervorrufen kann.
Wegen des Mastzellaktivierungssyndroms (MCAS) müssen viele Long-COVID-Patienten Antihistaminika einnehmen. Da diese anticholinerg wirken, stellt sich die Frage, ob Antihistaminika die Wirkung der Nikotinpflaster-Therapie beeinträchtigen. Antihistaminika unterbinden durch eine Blockade von H1-Rezeptoren an Mastzellen die Freisetzung von Histamin. Da diese H1-Rezeptoren zur selben Rezeptor-Familie (G-Protein-gekoppelte Rezeptoren – GPCRs) gehören wie muskarinerge – nicht nikotinerge – Azetylcholin-Rezeptoren (mAChRs), kann eine unspezifische GPCR-Blockade durch Antihistaminika auch zu einer mAChR-Blockade führen. Das bedeutet, dass die Azetylcholinwirkung an muskarinergen Rezeptoren beeinträchtigt ist (anticholinerge Wirkung), was sich z. B. mit Mundtrockenheit und Schläfrigkeit äußert. Hinsichtlich der Azetylcholinwirkung an nikotinergen Rezeptoren besteht dahingehend keine Beeinträchtigung durch Antihistaminika. Darüber hinaus sind H1-Antihistaminika der Neuen Generation (CONGA) hochselektiv für H1-Rezeptoren und damit nicht anticholinerg wirksam.