Balken mit SARS-CoV2

FAQ // Frequently Asked Questions

Sämtliche, aller bisher veröffentlichten, häufig gestellten Fragen als Zusammenfassung in einer PDF-Datei

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Neben- und Wechselwirkungen

Der Begriff ist der sogenannten Jarisch-Herxheimer-Reaktion entlehnt und hat sich im Verlauf der Anwendung von Nikotinpflastern gegen Long COVID // ME/CFS // PVS etabliert. Formal ist die Bezeichnung allerdings nicht ganz richtig, da die Herxheimer-Reaktion eine entzündliche Reaktion des Organismus zu Beginn einer erfolgreichen Antibiotika-Therapie ist, die durch den Zerfall der behandelten Bakterien hervorgerufen wird. Bei der Bekämpfung von Long COVID // ME/CFS werden die Viruspartikel durch Verdrängung aus der Azetylcholin-Rezeptorbindung in die Blutbahn eingeschwemmt und bewirken zunächst eine Verschlechterung der Symptome, die sich wie eine milde Infektion anfühlen kann. Der Hypothese folgend kann eine unterschiedliche Anzahl nikotinischer Acetylcholin-Rezeptoren (nAChR) viral blockiert sein. Demnach kann eine Herx-Reaktion sowohl in Bezug auf die Stärke als auch hinsichtlich der Dauer unterschiedlich ausfallen. Zudem kann es unter Umständen zu einer Überlagerung der Symptome einer Herx-Reaktion mit Nebenwirkungen von Nikotin kommen, was im Einzelfall schwer voneinander zu trennen ist.

Falls es Stoffe gibt, die Viren binden und deren Ausscheidung beschleunigen können, ist deren Einnahme parallel zur Nikotinanwendung nicht schädlich, aber auch nicht besonders sinnvoll. Gegebenenfalls ließe sich mit der Einnahme derartiger Ergänzungsmittel die Stärke der „Herx-Reaktion“ (siehe FAQ No. 04) reduzieren. Andererseits hat die Reduktion der Viruslast aber möglicherweise auch eine verzögerte Immunantwort zur Folge, was die Vernichtung der Viruspartikel beeinträchtigen könnte.

Allergische oder allergieähnliche, intolerable Hautreaktionen sind ein seltenes und leider nicht leicht zu lösendes Problem. Meist werden sie durch den Klebstoff oder die Nikotinträgersubstanz hervorgerufen. Derzeit wird als Empfehlung ausgesprochen, dass man lokal unmittelbar vor Aufbringen des Pflasters an der geplanten Stelle einen Histaminblocker (z. B. Fenistil-Gel) aufbringt und vollständig einziehen lässt. Darüber hinaus sollte man noch vor Ablauf der 24 Stunden Klebezeit (möglicherweise mehrmals) unter erneuter vorheriger Anwendung des Histaminblockers die Klebestelle wechseln. Ob das am Ende immer zum vollständigen Vermeiden der Hautreaktionen führen kann, ist derzeit nicht bekannt. Zudem verarbeiten die Hersteller von Nikotinpflastern unterschiedliche Substanzen – womit auch ein Wechsel des Präparates sinnvoll sein kann.

Nikotinpflaster sind selbst relativ nebenwirkungsarm. Das enthaltene Nikotin kann jedoch vereinzelt Übelkeit hervorrufen, zu gesteigerter Darmaktivität, seltener zu Erbrechen und zu Schlafstörungen (lebhafte Träume) führen. Gelegentlich wird auch von Brustenge, Kopfschmerzen und Schwindel berichtet. Diese Neben-wirkungen treten nicht regelmäßig auf und klingen in aller Regel nach wenigen Tagen ab. Die Klebestelle sollte täglich gewechselt werden, da es in seltenen Fällen zu allergischen Hautreizungen mit einem Ausschlag an der Pflasterstelle kommen kann – dieser lässt sich jedoch recht zügig mit Entfernen des Pflasters wieder abmildern. Bislang sind keine relevanten Wechselwirkungen von reinem Nikotin mit anderen Medikamenten nachgewiesen. Nur die Substanzen Tranylcypromin und Methoxsalen können den Abbau von Nikotin in der Leber verzögern. Von einer gleichzeitigen Einnahme von Mestinon (Pyridostigmin) und anderen Cholinesterasehemmern bei der Bekämpfung von Long COVID, ME/CFS oder PVS mit Nikotinpflastern ist allerdings dringend abzuraten, weil dies in Einzelfällen eine cholinerge Krise hervorrufen kann.

Wegen des Mastzellaktivierungssyndroms (MCAS) müssen viele Long-COVID-Patienten Antihistaminika einnehmen. Da diese anticholinerg wirken, stellt sich die Frage, ob Antihistaminika die Wirkung der Nikotinpflaster-Therapie beeinträchtigen. Antihistaminika unterbinden durch eine Blockade von H1-Rezeptoren an Mastzellen
die Freisetzung von Histamin. Da diese H1-Rezeptoren zur selben Rezeptor-Familie (G-Protein-gekoppelte Rezeptoren – GPCRs) gehören wie muskarinerge – nicht nikotinerge – Azetylcholin-Rezeptoren (mAChRs), kann eine unspezifische GPCR-Blockade durch Antihistaminika auch zu einer mAChR-Blockade führen. Das bedeutet, dass die Azetylcholinwirkung an muskarinergen Rezeptoren beeinträchtigt
ist (anticholinerge Wirkung), was sich z. B. mit Mundtrockenheit und Schläfrigkeit äußert. Hinsichtlich der Azetylcholinwirkung an nikotinergen Rezeptoren besteht dahingehend keine Beeinträchtigung durch Antihistaminika. Darüber hinaus sind H1-Antihistaminika
der Neuen Generation (CONGA) hochselektiv für H1-Rezeptoren und damit nicht anticholinerg wirksam.

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