Wegen des Mastzellaktivierungssyndroms (MCAS) müssen viele Long-COVID-Patienten Antihistaminika einnehmen. Da diese anticholinerg wirken, stellt sich die Frage, ob Antihistaminika die Wirkung der Nikotinpflaster-Therapie beeinträchtigen. Antihistaminika unterbinden durch eine Blockade von H1-Rezeptoren an Mastzellen die Freisetzung von Histamin. Da diese H1-Rezeptoren zur selben Rezeptor-Familie (G-Protein-gekoppelte Rezeptoren – GPCRs) gehören wie muskarinerge – nicht nikotinerge – Azetylcholin-Rezeptoren (mAChRs), kann eine unspezifische GPCR-Blockade durch Antihistaminika auch zu einer mAChR-Blockade führen. Das bedeutet, dass die Azetylcholinwirkung an muskarinergen Rezeptoren beeinträchtigt ist (anticholinerge Wirkung), was sich z. B. mit Mundtrockenheit und Schläfrigkeit äußert. Hinsichtlich der Azetylcholinwirkung an nikotinergen Rezeptoren besteht dahingehend keine Beeinträchtigung durch Antihistaminika. Darüber hinaus sind H1-Antihistaminika der Neuen Generation (CONGA) hochselektiv für H1-Rezeptoren und damit nicht anticholinerg wirksam.
Wirkt die Einnahme von Antihistaminika der Nikotinpflaster-Therapie entgegen?
Kategorie:
Neben- und Wechselwirkungen