Der Wirkstoff (Nikotin) ist an dem Pflaster in eine Gelmatrix eingebettet. Diese sorgt für eine kontinuierliche Freisetzung von Nikotin über die gesamte Klebezeit. Durch ein Zerschneiden des Pflasters wird auch die Matrix beschädigt, sodass die gleichmäßige Wirkstofffreisetzung nicht mehr sicher gewährleistet ist. Um eine Beschädigung der Gelmatrix zu verhindern, wird das partielle Abkleben der Pflaster zur Dosisreduktion empfohlen. Am besten wird dazu die Abdeckfolie des Pflasters auf die benötigte Größe zugeschnitten, sodass nur der gewünschte Teil der Matrix frei bleibt und das derart präparierte Nikotinpflaster mit medizinischem Heftpflaster auf der Haut befestigt. Vom zuvor abgeklebten Teil kann folgend die Folie entfernt und das Pflaster für den nächsten Tag (an einer anderen Klebestelle) weiter verwendet werden – ebenfalls fixiert mit medizinischem Heftpflaster.
Warum soll ein Nikotinpflaster nicht zerschnitten werden, um eine niedrigere als die herstellerseitig angegebene Dosierung zu erreichen?
Kategorie:
Therapieablauf