Der Theorie folgend ist das Aufkleben von Pflastern bei akuten Infektionen problemlos möglich und kann diese sogar lindern. Dabei kann die Anwendung die Infektion zwar nicht verhindern, beugt aber der Verschlechterung eines Long-COVID-Syndroms oder auch dessen Entstehung vor. Für das Eindringen des Virus (SARS-CoV-2) in die Zellen während der akuten Infektion sind die ACE2-Rezeptoren ausschlaggebend, auf die Nikotin keine unmittelbare Wirkung ausübt. SARS-CoV-2 kann aber zusätzlich auch nikotinerge Azetylcholin-Rezeptoren (nAChRs) blockieren. Hier kann Nikotin wegen seiner außerordentlich hohen Bindungskraft an diese Rezeptoren bereits blockierte nAChRs von Spike-Proteinen befreien und nicht blockierte nAChRs schützen. Das ist wichtig, weil die normale Funktion jeder Zelle des menschlichen Körpers in hohem Maße von einer unbeeinträchtigten nAChR-Funktion abhängt. Weil die Schwere der Akutinfektion von unbeeinträchtigten nAChRs (Hemmung überschießender Entzündungsreaktionen) abhängt, wird von einer Milderung der Akutinfektion durch Nikotinpflaster ausgegangen.
Können Nikotinpflaster auch eingesetzt werden, wenn zu einem bestehenden Long-COVID-Syndrom eine akute COVID-Erkrankung hinzukommt?
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Der Stoff Nikotin